Beschreibung
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Lehrgang Waffensachkunde für Bewacher gem. §7 und §28 WaffG
Lehrgang Waffensachkunde für gefährdete Personen gem. §7 und §19 WaffG
(NEU! Ab sofort bieten wir auch ONLINEKURSE zur Sachkunde für das Sicherheitsgewerbe an!)
Ausschreibung Onlinekurs Waffensachkunde für Bewacher und gefährdete Personen:
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Die PAA Shooting Academy bietet staatlich Anerkannte Lehrgänge zur Waffensachkunde für Bewacher und gefährdete Personen an.
In Vorbereitung auf unsere Kurse händigen wir dir ein Skript aus das dich ideal auf den Lehrgang und die Prüfung vorbereitet!
Die Waffensachkunde für Bewacher und gefährdete Personen bezieht sich auf gesetzlich vorgeschriebene Themengebiete. In diesem Lehrgang erlernt man den sachgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, sowohl im Theoretischen als auch in der Praxis, so dass Gefahren vermieden werden können. In diesem Lehrgang werden in der zusätzlichen Unterrichtszeit vertieft Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) vermittelt. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren
Der Beweis der nötigen Sachkunde ist eine der Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenscheins.
Die Ausbildung (24 Stunden) mit anschließender (theoretischer / praktischer Prüfung (ggf. mündlicher Prüfung) vermittelt in einer theoretischen und praktischen Ausbildung ausreichende Kenntnisse:
a) über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts, die Rechtsbereiche Notwehr und Notstand,
b) die Funktionsweise von Schusswaffen, Innen- und Außenballistik, die Reich- und Wirkungsweise von Geschossen und ausreichende Kenntnisse über verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, die keine Schusswaffen sind, über deren Funktions-/Wirkungsweise, sowie deren Reichweite, und
c) die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen vermittelt(§ 3 Abs. 3 AWaffV i. V. m. § 1 Abs. 1 AWaffV).
d) Über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr/Notstand), sowie besonderen Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen)
Geprüft wird nach dem Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gem. §7 Waffengesetz
Prüfungsablauf:
Theorieprüfung: 100x Multiple Choice Fragen (>=90% bestanden) – 20 Fragen zu DGUV23 und vertiefte Rechtskenntnisse
Mündliche Prüfung nur notwendig bei >= 80-90% der Theorieprüfung
Praktische Prüfung am Schießstand
Standorte Waffensachkunde:
Aktuell bieten wir die Waffensachkunde an den Prüfungsstandorten Regensburg und München an.
Termine Waffensachkunde für Bewacher, Waffensachkunde für gefährdete Personen:
Nächsten Termine für Waffensachkunde für Bewacher finden Sie (hier)
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